// Flohmarkt …an der Halitstraße

Nachdem wir die letzte Zeit genutzt haben um zu räumen und sortieren, ist ganz schön viel angefallen, was wir zwar nicht mehr brauchen, aber zu gut ist, um es wegzuwerfen.

Weil wir außerdem Sehnsucht nach euch haben, wollen wir das Praktische mit dem Schönen zu vereinen und einen Soli-Flohmarkt machen!

Am Sonntag, den 28.06.2020
von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

wollen wir also die Türen des Infoladens mal wieder öffnen.

In der Zeit könnt ihr durch unsere Alt- und Neubestände und manche weiteren Kleinigkeiten stöbern und schauen, ob was für euch dabei ist. Außerdem könnt ihr dabei das ein oder andere Gebäckstück und ein Heiß- oder Kaltgetränk dazu zu euch nehmen, wenn ihr möchtet.

Der Flohmarkt wird vor der Tür statt finden, so dass wir viel Luft und Abstand gewährleisten, aber trotzdem zusammen kommen können.

Auch wenn der Flohmarkt draußen stattfinden wird, möchten wir euch bitten, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Als Vorkehrungen werden wir Abstände auf dem Boden markieren und Desinfektionsmittel bereit stellen. In den Räumen selbst dürfen sich max. 3 Personen gleichzeitig, bei offener Tür, aufhalten. Die Sanitäranlagen können genutzt werden. Wenn ihr dazu noch Fragen oder Anregungen habt, euch Sachen wichtig sind, damit ihr kommen könnt und wollt, meldet euch gerne bei uns.

Wir freuen uns auf euch! Sagt es allen weiter 😉

Euer Infoladen „…an der Halitstraße“


Barrieren …an der Halitstraße: Die Räume des Infoladens sind nur über eine Stufe zu erreichen, für die jedoch eine Rollstuhlrampe vorhanden ist. Der Infoladen …an der Halitstraße ist grundsätzlich rauchfrei. Die Toilettenräume sind nicht Rollstuhl geeignet. Ein Wickeltisch ist vorhanden.

Ausschlussklausel: Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die nationalistischen und/oder rechten Parteien oder Organisationen angehören, der rechten Szene zuzuorden, oder durch sexistische, trans*feindliche, homofeindliche, rassistische, nationalistische, verschwörungsideologische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.